Jedes Unternehmen muss selber entscheiden können, ob und für wen es Wahlkampf betreiben will. Für einen Betrieb, der zu knapp 56% dem Kanton Bern und zu weiteren knapp 22% dem Bund gehört, sollten andere Regeln gelten. Wenn es der Anstand nicht nahelegt, sich aus dem Wahlkampf herauszuhalten, sollte wenigstens allen Parteien das gleiche Recht eingeräumt werden. Dies scheint jedoch bei der BLS nicht zu gelten. Ich war nicht schlecht erstaunt, beim Bahnhof Sumiswald-Grünen ein von der BLS visiertes SVP Plakat auf einer "offenen" Plakatwand zu sehen, besonders weil ich wiederholt auf entsprechende Anfragen gehört hatte, dass politische Plakate dort nicht ausgehängt werden dürfen. Der Bahnhofsvorstand bestätigte denn auch, dass ich kein Konkurrenzplakat aushängen dürfe. Auf meine Frage, ob dasjenige der SVP der Gerechtigkeit halber wenigstens entfernt würde, bekam ich zur Antwort: "Nein, das bleibt dort!" Er gab dabei zu verstehen, dass dies nicht seine Entscheidung war.
Ich halte es für eine Frechheit, dass ein in Staatsbesitz befindlicher Betrieb derart dreist zum Schaden der Bürger in den Wahlkampf eingreifen darf. Immerhin ist es die SVP, die jeweils jegliche Förderung des öffentlichen Verkehrs ablehnt oder hintertreibt.
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